ende | höhe

köln dom und hauptbahnhof bei nacht. foto: ms

fotos wie diese werden in nächster zeit nicht mehr legal möglich sein. wir schreiben den spätsommer 2021. seit beginn des jahres greift die EU-drohnenverordnung mit zahlreichen neuen vorschriften, aber auch neuen möglichkeiten wie zum beispiel dem flug von fotodrohnen bei nacht. drei wikipedia-kollegInnen und ich haben seit 2019 besondere freigaben der luftfahrtbehörde des landes NRW. diese erlaubten uns zum beispiel, über bundesstraßen zu fliegen, aber auch auf größere höhen zu steigen.

für letzteres gab es weitere auflagen, etwa die absprache mit den regionalen flughäfen, den betreibern von heliports auf krankenhäusern und der deutschen flugsicherung. wir zahlten zu viert, unterstützt von der wikimedia deutschland, etwa 300 € pro jahr an bearbeitungsgebühr der NRW-landesregierung für diese extra-freigaben. sie haben die wikipedia erheblich bereichert. es wimmelt von fotos und videos, die wir vier nur wegen dieser sonderfreigaben erledigen konnten. die sonderfreigaben heißen lizenzen für die “spezielle kategorie” des fotodrohnenflugs.

seit beginn 2021 ist die lage völlig anders: um die drohne überhaupt vernüftig fliegen zu dürfen, braucht es den so genannten A2-drohnenführerschein der EU. das ist ein handfestes dokument mit ordentlichem lernpensum und prüfungsmodalitäten. ich habe den A2 absolviert, beflog mit dieser “freiheit” also auch 2021 einiges, oft aus großer höhe. ich konnte dadurch ein gefühl dafür entwickeln, das ich zuvor überhaupt nicht hatte, nämlich was man von welcher höhe aus sieht und wie sich die drohne in diesen höhen verhält. für den kölner dom, der rund 150 m hoch ist, sind 300 m optimal.

im juli 2021 änderte sich die lage erneut. die umsetzung der EU-drohnenverordnung überforderte laut angaben der deutschen flugsicherung DFS die landesluftfahrtbehörden, sodass die höhenfreigabe von den bundesländern an die DFS abgegeben wurde. ich fragte also in braunschweig, wo die DFS sitzt, an, wie das gehen soll, was ich tun muss, um weiterhin 300 m hoch zu fliegen?

welches der formulare muss _ich_ ausfüllen?

die antwort per email war freundlich, kompetent, aber für mich völlig undurchsichtig. ich bat um ein coaching beim ausfüllen der für mich kryptischen formulare und hatte deswegen gestern eine videokonferenz mit einer expertin und einem experten bei eben diesem luftfahrtbundesamt.

in der sehr freundlich ablaufenden halben stunde kam heraus, dass der aufwand und die kosten für einen individual-drohnenpiloten wie mich nicht tragbar sind. der DFS-kollege meinte, es sei einfacher und preisgünstiger, sich eine cessna zu mieten.

pro flugvorhaben mit ähnlichen bedingungen in einem bestimmten gebiet ist ein eigener antrag nötig. ein solches flugvorhaben wäre zum beispiel: über dicht besiedelten gebieten wuppertals, mal im osten, im zentrum, im westen der stadt, höhen zwischen 250 und 350 m. nicht aber im benachbarten hagen oder über den hügeln dazwischen. das wären folgeanträge. der antrag kostet zwischen 200 und 2000 €. folgeanträge (also im beispiel über der stadt hagen) liegen im unteren bereich, weil nicht mehr alles von der DFS abgefragt und eingeschätzt werden muss. der vorteil dieser regelung ist, dass sie in ganz europa (und nicht nur in NRW) und über 5 jahre (und nicht nur ein jahr) gilt. auch der A2-drohnenführerschein muss übrigens nach 5 jahren erneuert werden.

in jedem antrag für höhenfreigaben in der speziellen kategorie müssen wir begründen,

  • dass wir dem flugvorhaben gewachsen sind,
  • dass wir detailierte risikoabschätzungen vornehmen,
  • ein betriebshandbuch führen und dieses mit der DFS teilen.

je nachdem, ob wir im kontrollierten luftraum und damit in absprache mit der DFS fliegen, oder hoch über einem luftraum-freien acker, fallen verschiedene kosten an. der acker mit einsiedlerhof in dem fall ist teurer und aufwändiger. bei bestimmten flugvorhaben müssen wir persönlich mit der DFS in kontakt treten – was alles noch teurer wird.

wir müssen begründen, ob das gebiet unter der drohne mehr oder weniger schwach bevölkert ist, wobei sich das wiederum anders auf die kosten auswirkt, wenn wir nachts fliegen. ich habe überschlagen, wie viel an DFS-gebühren mich die flüge im ersten halbjahr gekostet hätten: einige tausend euro.

ausschnitt aus s. 4 (von10) aus dem für uns relevanten antrag

bei der videokonferenz wurde klar, dass die situation so nicht bleiben kann. das verfahren für die antragsstellung ist zu kompliziert und zu teuer. auch ein damit verwandtes thema, der von der EU-verordnung ab 2023 vorgeschriebene transponder in der drohne, welcher daten über position und pilot nach unten funkt, wo behördenfahrzeuge ihn auffangen können, macht den kollegInnen bei der deutschen flugsicherung sorgen. es ist überhaupt nicht klar, wie das mit den so genannten bestandsdrohnen (also zum beispiel meiner DJI mavic pro) weitergeht.

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