hitler-putsch | urteil

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… ist dem urteilsspruch im “hitlerprozess” gewidmet. hitler führte im herbst 1923 in münchen einen → putsch gegen die bayerische regierung an und erklärte als ziel, in folge dessen auch die weimarer regierung zu stürzen und eine diktatur einzuführen – “um das deutsche volk zu retten”. er hatte dabei einige helfer und sympathisanten (wie den general ludendorff), vor allem aber paramilitärs in der stadt. der putsch schlug fehl. am 1. april 1924 verkündete das volksgericht in münchen das urteil.

hitler war damals eine im ganzen reich, vor allem in bayern bekannte politische größe, ein aufstrebender österreicher, der sich als deutscher fühlte. ludendorff dagegen gehörte einer älteren generation an. er wurde freigesprochen, hitler aber zu 5 jahren haft verurteilt, mit aussicht auf bewährung nach 6 monaten. unmittelbar vor dem urteil posierten die angeklagten vor dem gerichtsgebäude in der pappenheimstraße 14. ludendorff war der star des prozesses. er ließ es sich nicht nehmen, seine uniform zu tragen, mit pickelhaube.

pressefoto vor dem urteil am 1. april 1924*

tags darauf wurden die verurteilten in die justizvollzugsanstalt landsberg gebracht. die presse nahm davon kaum notiz.

haftantritt. (mettmanner zeitung)

das urteil dagegen wurde breit diskutiert. die linke kritisierte das urteil als einknicken vor dem rechten mob. die rechte hielt es für unverschämt, denn die verurteilten seien nationalhelden. auch die reaktion des auslands spielte eine rolle.


  • bundesarchiv, bild 102-00344A / Heinrich Hoffmann