lokalzeitungs | dummi

in der gestrigen süddeutschen zeitung war im lokalteil das foto einer 1000 € fotodrohne zu sehen, dazu die schlagzeile “Fluggeräte in München: Die Gefahr kommt von oben.” darunter dann folgender text:

Als der Greenpeace-Aktivist am Dienstagabend seine Bruchlandung in der Fröttmaninger Arena hinlegte, […] fest steht: Die Aktion war nicht nur illegal, sondern auch höchst leichtsinnig. Und sie zeigte, dass von Fluggeräten potenzielle Gefahren ausgehen können.

der artikel trägt eine an die BILD-zeitung erinnernde schlagzeile, und am aufhänger des motorseglers rangelt sich autor andreas schubert (den ich nicht kenne) an den gefahren von fotodrohnen entlang. motorsegler und fotodrohnen? unterm strich: drohnen fliegen überall, auch wenn es verboten ist, da zu fliegen, wo sie fliegen.

das ist eine ausgesprochen dumme einschätzung, denn…

  • das horrorszenario, dass mit preiswerten drohnen der luftraum vandalisiert wird, wurde vor 3 jahren diskutiert. heute hat sich herausgestellt, dass bei den rund 400.000 drohnen in deutschland praktisch nichts anbrennt.
  • die rechtslage hat sich seit 1. januar 2021 völlig geändert. seit dem gilt nämlich die EU drohnenverordnung, die das fliegen von drohnen jeden gewichts sehr genau reguliert. drohnenpiloten müssen, wenn sie höher und weiter als 2 meter in ihrem garten fliegen wollen, einen so genannten drohnenführerschein machen, der nicht ohne aufwand und zudem kostenpflichtig ist. auch drohnenhaftpflichtversicherungen sind pflicht. von all dem ist diesem artikel keine rede.
  • nach der EU drohnenverordnung muss jede drohne eine kennung tragen, die vom luftfahrtbundesamt vergeben wird. wenn, was seltenst vorkommt, eine drohne abstürzt, können die behörden anhand der (feuerfesten) kennung den “halter” der drohne lokalisieren. nichts davon in diesem artikel.
  • lokalredakteur schubert spricht von methoden, drohnen vom boden aus zu orten, an denen die deutsche flugsicherung forscht. das wort “transponder” kennt er offenbar nicht, und auch nicht, dass laut der EU drohnenverordnung ab 2022 ein solches übertragungsmodul eingebaut sein muss. das stellt ein großes problem für die hersteller dar, aber auch für die besitzer so genannter bestandsdrohnen, die sich nämlich nicht so leicht umrüsten lassen.

also ein ingesamt kleinkarierter artikel, der nur angst machen soll.