drohnen und starre | behörden

high dynamic range-bilder (HDR) werden in der regel unmittelbar hintereinander aufgenommen, innerhalb von weniger als einer sekunde. das muss aber nicht sein. das foto unten entstand in lightroom aus zwei einzelaufnahmen aus der drohne, zwischen denen gefühlte 5 minuten lagen, also nicht den identischen blickwinkel aufwiesen. trotzdem rechnet die app daraus ein sehr kontrastreiches HDR-bild, wo auch in den dunklen und hellen bereichen noch zeichnung vorhanden ist.

zum rechtlichen: unter der brücke führt eine bundeswasserstraße hindurch, und von der muss man seit der drohnenverordnung vom april 2017 100 meter mindestabstand halten – es sei denn, es liegt eine sondererlaubnis vor. diese habe ich beim dafür zuständigen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund

beantragt. sie wurde nicht nur abgelehnt, sondern mir wurde mitgeteilt, wenn ich den antrag weiter verfolge, sei das amt…

“… gezwungen einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid zu erlassen.”

dabei hebt sich diese brücke nur selten und zu mehr oder weniger festen tageszeiten. im winter einmal täglich, wenn ich das richtig gelesen habe. der ablehnungsgrund war die sicherheit für den schiffsverkehr.

weil es inzwischen mein drittes, bei verschiedenen ämtern eingereichtes und stets abgelehntes ersuchen war, muss ich mal beim bundesministerium für verkehr nachfragen, wie es in der → drohnenverordnung zu verstehen ist, dass diese “zukunftstechnologie” zu fördern sei. bei kleinen flughäfen war die lage anders: wenn ich in deren bereich fliegen wollte, freuten sie sich über den anruf, wir sprachen die details (zeit, ort, höhe) ab, und alles war okay.

warum wollte ich in diesem fall überhaupt direkt über die brücke fliegen? weil die orthogonale aufnahme eine weitere qualität bietet: sie schließt die einordung in die weitere umgebung aus und zeigt strenger die baulich-architektonischen details.

die → meiningenbrücke bei zingst. foto: ms/dpa