hausbuch | DDR

1951 wurde es in der damals 2 jahre alten DDR pflicht, für jedes haus ein so genanntes “hausbuch” zu führen. es war eine art lokales einwohnermeldeverzeichnis. hier trug man die aktuellen und verstorbene mieter ein, aber auch besuche von verwandten aus dem westen, mit exakten ankunfts- und abreisedaten.

für DDR-bürger waren → hausbücher selbstverständlich, während man sie in der BRD (mit ihrem privateigentum und der einwohnermeldepflicht) nicht kannte. ich erfuhr von ihnen erste letzte woche bei einer recherche im → stasiunterlagearchiv und bestellte zwei exemplare via ebay, um mal zu sehen, was drinsteht. der ausschnitt unten ist von der seite 4 des hausbuchs zum altstädterplatz 4 in fürstenwalde, angelegt am 15.12.1952. heute befindet sich dort ein → tierarzt.

hausbucheintrag von 1952

in der “durchführungsbestimmung zur meldeordnung der deutschen demokratischen republik vom 6. september 1951 über die einführung von hausbüchern” steht: “in das hausbuch sind alle im hause wohnenden personen einzutragen sowie solche personen, die sich länger als 3 tage im hause aufhalten.” länger als 3 tage ist im original fett gedruckt.